Gewässerordnung

 

Gewässerordnung

  1. Das Betreten und das Angeln im Angelpark erfolgt generell auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
  2. Gefangene Fische sind ausnahmslos mit einem Unterfangkescher anzulanden und unverzüglich fachgerecht zu töten, um den Fischen unnötiges Leiden zu ersparen ( kräftiger Schlag mit einem geeigneten Gegenstand auf den Kopf, um den Fisch zu betäuben und Ihn anschließend durch einen Kehlstich ( Blutentzug ) zu töten. Dann erst sollte der Haken gelöst werden .Oder den Haken schonend lösen und den Fisch zurücksetzen .Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist strengstens verboten.
  3. Anfüttern ist ausschließlich nur mit Maden erlaubt. 
  4. Alle anderen Lockmittel ( Ködermittel ), wie Mais, Brot, Forellenfutter ( Forellie), Boilies oder ähnlichen Lockmitteln sind aus Wasserschutzbedingten Gründen strengstens verboten. Sämtliche verbotenen Lockmittel werden Ersatzlos einbehalten. Wer dabei erwischt wird mit anderen als zugelassenen Lockmitteln zu füttern, bezahlt € 100 Strafe und bekommt Platzverbot.
  5. Alle anderen gängigen Naturköder sind erlaubt.
  6. Das verkaufen der gefangenen Fische am Gewässer ist strengstens verboten.
  7. Bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung der Gehegenetze oder der Hälteranlage besteht eine Fangbeschränkung von 4 Forellen pro Person und Tag.
  8. Gegrillt wird nur mit Gasgrill 
  9. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten. Die Mülltonnen sind zu benutzen, siehe Punkt 15.
  10. Zum Schutz des Ufers und der Böschung ist der Pflanzenbewuchs nicht zu beschädigen. Das schneiden von Astgabeln als Rutenhalter ist zu unterlassen. Es dürfen nur handelsübliche Rutenhalter verwendet werden.
  11. Der unmittelbare Uferbereich und die Zufahrtswege sind absolutes Parkverbot und müssen immer freigehalten sein.
  12. Alle Motorisierten Fahrzeuge sind ausnahmslos auf den gekennzeichneten Stellflächen zu Parken.
  13. Das Betreten und oder Beangeln der Fischereischutzzone ist strengstens verboten.
  14. Dem Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung verliert die Gastkarte Ersatzlos ihre Gültigkeit und es wird ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen mit anschließender Teichsperre für mindestens 1 Jahr .
  15. Hier gekaufte Artikel die Müll verursachen, können in die dafür aufgestellten Mülleimer entsorgt werden.      Mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden.
  16. 3 Meter Uferstrecke für 2 Ruten und 5 Meter Abstand zum Nachbarn sollten ausreichen.
  17. Das Beangeln der Steganlagen erfolgt auf Eigenes Risiko. Es dürfen auf den Steganlagen nur Dreibeine oder Rod-Pod´s verwendet werden. Das beschädigen der Steganlagen ( Löcherbohren für Rutenhalter ) ist Strengstens untersagt.
  18. Das Betreten des Grundstücks ist nur in den veröffentlichten Öffnungszeiten gestattet.
  19. Das Betreten der Eisfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
  20. Das Kunstköderangeln ( Spinnfischen ) ist nur mit einer Handangel gestattet.
  21. Das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist einzuhalten.
  22. Nur mit gültigen Fischereischein
  23. Die Fischereipächterin

    Weddendorf 30.03.2021